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Umfangreiche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist einer der wichtigsten
Bestandteile der Sozialversicherung in Deutschland.
Ihre Mitglieder setzen sich aus Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten
sowie weiteren Gruppen, wie zum Beispiel Familienversicherten, zusammen.
Dabei stellen die Pflichtversicherten eindeutig die Mehrheit. Sie umfassen
alle Arbeiter und Angestellten, welche einen monatlichen Bruttoverdienst
von weniger als 4050 € haben sowie Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld
I oder II.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können
zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler sein. Familienversicherte
können Ehe- oder Lebenspartner eines Mitgliedes sein. Voraussetzung
dafür ist, dass sie über kein oder nur ein geringes Einkommen
(weniger als 400 € pro Monat) verfügen.
Kinder können bis zum Alter von 18 Jahren bei den Eltern mitversichert
sein, befinden sie sich in einer Ausbildung, dann auch bis zum 23. Lebensjahr.
Das Gleiche gilt für Studenten ohne eigenes Einkommen (hier bis 25).
Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst eine Vielzahl von Krankenkassen,
welche im wesentlichen unterteilt werden können in die die Allgemeinen
Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen
(IKK), die zahlreichen Ersatzkassen (z.B. BARMER) oder die Knappschaft.
Die Leistungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung ihren Mitgliedern
gewährt, sind grundsätzlich gleich, sie sind weder abhängig
von der Höhe des Einkommens, noch vom Alter oder vom persönlichen
Krankheitsrisiko der Versicherten. Dabei versteht sich die gesetzliche
Krankenversicherung als Solidargemeinschaft, das heißt, dass Gesunde
die Kranken und gut verdienende die schlechter verdienenden Mitglieder
unterstützen.
Neben den Leistungen der ärztlichen Versorgung im Krankheitsfall
zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch zahnärztliche und
kieferorthopädische Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalte und
Rehamaßnahmen, sofern sie erforderlich sind. Auch die Kosten für
Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüche oder Sterilisation
werden grundsätzlich übernommen. Das Gleiche gilt für zahlreiche
Früherkennungsmaßnahmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen
für Krebs.
Für eine Reihe dieser Leistungen verlangt jedoch die gesetzliche
Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung des Versicherten. Diese kann
für Arznei oder Verbands- und andere Hilfsmittel bis zu 10% der Kosten
betragen. Grundsätzlich dürfen die zu leistenden Zuzahlungen
jedoch eine Gesamtjahreshöhe von 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
Bei chronisch Kranken gilt diese Grenze schon bei 1%. Einmal pro Quartal
ist vom Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beim Arztbesuch
eine Praxisgebühr von 10 € zu entrichten. Das Gleiche gilt für
den Zahnarztbesuch.
Die Beiträge, egal für welche gesetzliche Krankenversicherung,
sind seit 2009 einheitlich geregelt. So zahlt jeder Versicherte 15,5%
und ab dem 1.7.2009 dann 14,9%. Dieser Beitrag wird zu 7,3% vom Arbeitgeber
und zu 8,2% vom Arbeitnehmer getragen. Die Einführung des Gesundheitsfonds,
welcher die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren soll, gewährt
dem Versicherten eine gewisse Stabilität in der Beitragshöhe.
Die Garantie soll dabei auch für den Fall gelten, dass die Ausgaben
der Versicherung höher als deren Einnahmen sind.
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