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Umfangreiche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist einer der wichtigsten Bestandteile der Sozialversicherung in Deutschland.
Ihre Mitglieder setzen sich aus Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten sowie weiteren Gruppen, wie zum Beispiel Familienversicherten, zusammen. Dabei stellen die Pflichtversicherten eindeutig die Mehrheit. Sie umfassen alle Arbeiter und Angestellten, welche einen monatlichen Bruttoverdienst von weniger als 4050 € haben sowie Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II.

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler sein. Familienversicherte können Ehe- oder Lebenspartner eines Mitgliedes sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie über kein oder nur ein geringes Einkommen (weniger als 400 € pro Monat) verfügen.
Kinder können bis zum Alter von 18 Jahren bei den Eltern mitversichert sein, befinden sie sich in einer Ausbildung, dann auch bis zum 23. Lebensjahr. Das Gleiche gilt für Studenten ohne eigenes Einkommen (hier bis 25).

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst eine Vielzahl von Krankenkassen, welche im wesentlichen unterteilt werden können in die die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die zahlreichen Ersatzkassen (z.B. BARMER) oder die Knappschaft.

Die Leistungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung ihren Mitgliedern gewährt, sind grundsätzlich gleich, sie sind weder abhängig von der Höhe des Einkommens, noch vom Alter oder vom persönlichen Krankheitsrisiko der Versicherten. Dabei versteht sich die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft, das heißt, dass Gesunde die Kranken und gut verdienende die schlechter verdienenden Mitglieder unterstützen.
Neben den Leistungen der ärztlichen Versorgung im Krankheitsfall zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalte und Rehamaßnahmen, sofern sie erforderlich sind. Auch die Kosten für Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüche oder Sterilisation werden grundsätzlich übernommen. Das Gleiche gilt für zahlreiche Früherkennungsmaßnahmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen für Krebs.
Für eine Reihe dieser Leistungen verlangt jedoch die gesetzliche Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung des Versicherten. Diese kann für Arznei oder Verbands- und andere Hilfsmittel bis zu 10% der Kosten betragen. Grundsätzlich dürfen die zu leistenden Zuzahlungen jedoch eine Gesamtjahreshöhe von 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken gilt diese Grenze schon bei 1%. Einmal pro Quartal ist vom Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beim Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10 € zu entrichten. Das Gleiche gilt für den Zahnarztbesuch.

Die Beiträge, egal für welche gesetzliche Krankenversicherung, sind seit 2009 einheitlich geregelt. So zahlt jeder Versicherte 15,5% und ab dem 1.7.2009 dann 14,9%. Dieser Beitrag wird zu 7,3% vom Arbeitgeber und zu 8,2% vom Arbeitnehmer getragen. Die Einführung des Gesundheitsfonds, welcher die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren soll, gewährt dem Versicherten eine gewisse Stabilität in der Beitragshöhe. Die Garantie soll dabei auch für den Fall gelten, dass die Ausgaben der Versicherung höher als deren Einnahmen sind.

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