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Krankenversicherung WechselDer Wechsel in eine private Krankenversicherung ist unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Die Krankenversicherung wechseln kann grundsätzlich
jeder Selbständige und Gewerbetreibende.
Ist der Arbeitnehmer erstmalig versicherungsfrei geworden, so erhält er eine Information von seiner Krankenkasse und kann die Versicherung zum Ende der Versicherungspflicht kündigen. Nach einer zweimonatigen Kündigungsfrist kann dieser die Krankenversicherung wechseln. Hat ein freiwillig gesetzlich Versicherter einen so genannten Wahltarif, so kann es eventuell länger dauern, bis er die Krankenversicherung wechseln kann. Arbeitnehmer, die durch ein geringeres Einkommen in die Pflichtversicherung
fallen können durch eine private Zusatzversicherung, die auf ihn
abgestimmt ist, einen Rundumschutz gewährleisten. Wenn der Versicherte sich entschlossen hat die Krankenkasse zu wechseln,
sollte die Kündigung schriftlich erfolgen und möglichst per
Einschreiben versendet oder persönlich abgegeben werden. Erst vergleichen, dann Krankenversicherung wechseln!Bevor Sie sich dazu entscheiden die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln oder gar in eine private Krankenversicherung einzutreten, empfiehlt es sich im Vorfeld einen Vergleich zu tätigen. Hierbei können Sie sich kostenlos und unverbindlich und individuelles Angebot für eine günstige Krankenversicherung erstellen lassen.
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