1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
In der Bundesrepublik Deutschland ist laut Gesetzgeber jeder Halter
eines Pferdes dazu verpflichtet, für Schäden die durch
das Tier verursacht wurden, aufzukommen. Sprich schadet Ihr Pferd
einer dritten Person oder deren Eigentum, so werden Sie dafür
haftbar gemacht.
Damit dies allerdings nicht passiert, bzw. sie keinen finanziellen Bankrott
erleiden, gibt es eine sogenannte Pferdehaftpflicht bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
Diese kommt für Schäden z.B. aus ungewolltem Deckakt oder für
Mietschäden von Stallungen oder Weiden auf.
Gehen Sie also versichert und mit ruhigem Gewissen in die Zukunft und
versichern sie sich mit einer Pferdehaftpflicht.
Pferdehaftpflicht: Anbieter für einer günstige Versicherung
"GutGuenstigVersichert.de" bietet Ihnen eine der günstigsten
und qualitativ besten Pferdehaftpflichtversicherungen auf dem Markt. Abgesichert
sind Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter
sowie die gesetzliche Haftpflicht von Fremdreitern und dem Pferdehalter.
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Beitrag und den Versicherungssummen. Machen Sie jetzt den Vergleich!
Für ein Pferd zu sorgen, bedeutet Verantwortung übernehmen.
Besonderst für Besitzer mehrerer Pferde ist solch ein Tier eine finanzielle
wie zeitliche Herausforderung. Damit diese nicht zu groß wird, sollten
Sie sich als Pferdehalter rundum schützen. Das heißt, nicht
nur Sie und ihre Familie, sowie all Ihr Sachvermögen sollte versichert
sein, sondern auch Ihre Pferde. Denn diese können genauso wie andere
Tiere zum Beispiel Hund, Katze oder Pony Sach- und im schlimmsten Fall
Personenschäden anrichten. Und wenn dies eintritt, stehen Sie als
Pferdehalter in der Pflicht, für den entstandenen Schaden mit ihrem
vollen Vermögen zu haften. Genau hier ist es von höchster Wichtigkeit
eine Pferdeversicherung mit Pferdehaftpflicht abgeschlossen zu haben.
Damit Sie die für sich beste und günstigste Pferdehaftpflicht
finden bieten wir Ihnen Tipps sowie umfangreiches Informationsmaterial
und Informationsquellen auf unserer Website an. Der erste Schritt um eine
Pferdehaftpflicht erfolgreich abzuschließen ist, sich ausreichend
zu informieren und die einzelnen Versicherungen miteinander zu vergleichen.
Denn oft können Sie durch einen kurzen Vergleich, im späteren
Verlauf viel Geld sparen. Doch im Vordergrund einer Pferdehaftpflicht
sollte für Sie nicht nur das Thema Kosten eine Rolle spielen. Wichtig
bei einer Pferdehaftpflicht ist zudem der Versicherungsumfang, sprich,
was beinhaltet meine Pferdehaftpflicht bzw. was ist genau versichert.
Generell schützt Sie eine Pferdehaftpflicht vor genau den gleichen
und grundlegenden Dingen wie eine Privathaftpflicht oder ähnliches.
Das heißt im Detail, versichert werden alle durch das Pferd entstandenen
Sach- und Personenschäden bis zu einer, im Vertrag festgelegten,
Versicherungssumme. Meist beläuft sich diese auf bis zu mehrere Millionen
Euro. Wichtig ist auch die im Versicherungsumfang enthaltene Mietsachschadensversicherung.
Das heißt, dass die Pferdehaftpflicht auch für entstandene
Sachschäden in gemieteten Stallungen oder Weiden aufkommt.
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