Nützliche Infos zur Tierhalterhaftpflicht,
plus Vergleich!
Tierhalterhaftpflicht
Dass Tiere mitunter ein Vermögen kosten ist hinreichend bekannt,
dass sie aber das Vermögen kosten können weniger. Die Rede ist
vom Schadensfall, der durch eine Tierhalterhaftpflicht
aufgefangen werden kann. Kleine Haustiere wie Hasen, Meerschweinchen,
Vögel und Katzen fallen unter die private Haftpflicht. Bei Wildtieren,
Rindern, Hunden, Pferden und Exoten wie beispielsweise Schlangen, sieht
das anders aus.
Wenn keine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen wurde, ist der Schaden,
den ein ausschlagendes Pferd an einem Auto verursacht, selbst zu tragen.
Das wäre hierbei vielleicht noch möglich. Die Schadenssummen
sehen allerdings weit höher aus, wenn das Pferd beim Ausritt scheut,
auf die Straße rennt und dort einen Unfall verursacht - schlimmstenfalls
mit Personenschaden. Bei allen vorgenannten Tieren haftet der Besitzer
oder der Eigentümer in vollem Umfang mit seinem gesamten Vermögen.
Beim angedeuteten Personenschaden kann das schnell aufgebraucht sein.
Die Tierhalter
Haftpflicht übernimmt generell solche Schäden, die durch
Tiere verursacht werden. Unabhängig davon, ob es Sach- oder Personenschäden
sind. Somit stellt sie einen Schutzschild für eigenes Vermögen
dar.
Ein weiterer Aspekt ist der beinhaltete Rechtsschutz. Das bedeutet, dass
über die Tierhalterhaftpflicht ungerechtfertigte Schadensansprüche
gerichtlich abgewehrt werden können. Der Versicherer selbst prozessiert
in diesem Fall.
Zu erwähnen ist, dass Eigenschäden, beispielsweise die Zerstörung
eigener Schuhe oder ein Biss gegen den Tierhalter selbst, nicht durch
eine Tierhalterhaftpflicht versichert sind. Bei Unklarheiten sollte einfach
beim Versicherer nachgefragt werden. Sehr wohl abgedeckt sind Schäden,
die während der Beaufsichtigung des Tieres durch andere Personen,
entstehen. Spezielle Risiken wie Fremdreiter oder Kampfhunde sind gesondert
zu besprechen. Zusätzlich lohnt es auch nach Sondertarifen zu fragen.
Die Gültigkeit der Tierhalterhaftpflicht erstreckt sich geografisch
auf die ganze Welt. Die Regel ist, dass innerhalb Europas zeitlich unbegrenzter
Schutz gilt, weltweit kann es Länder mit Beschränkungen von
zum Beispiel einem Jahr Aufenthalt geben.
Tierhalterhaftpflicht im Vergleich
Für Halter von Hunden und Pferden ist die Tierhalterhaftpflicht
ohne Frage eine der notwendigsten Versicherungen, wenn man nach einem
Schadensfall die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte.
Damit auch Sie die passende Haftpflicht für sich und Ihr Tier finden,
haben Sie nachfolgend die Möglichkeit mit einem Tierhalterhaftpflicht
Vergleich sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot zusammenstellen
zu lassen.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.